Neues Deutschland, 26./27. August 2000, Seite 15

Vor 50 Jahren: 
Die Verfolgung der Zeugen Jehovas
Wider die »Apostel der Atombombe«
Von Ingolf Bossenz

»Apostel der Atombombe – ‘Jehovas Zeugen’ als Agenten der Wallstreet« titelte »Neues Deutschland« am 30. August 1950. Als die Zeitung am frühen Morgen in den Briefkästen landete, war das Zweigbüro der Religionsgemeinschaft in Magdeburg bereits von Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit besetzt und waren 27 der dort tätigen Zeugen Jehovas verhaftet worden. Das Büro, wo vor allem biblische Literatur lagerte, wurde beschlagnahmt.

Das Datum vor nunmehr 50 Jahren war der Beginn der staatlichen Verfolgung der Zeugen Jehovas in der DDR. Einen Tag später wurde der Wachtturm-Gesellschaft in Magdeburg vom Minister des Innern, Karl Steinhoff, offiziell mitgeteilt, dass »die Zeugen Jehovas aus der Liste der erlaubten Religionsgemeinschaften« gestrichen werden und somit verboten sind.

Was hatte die sozialistische Staatsmacht gegen die »Ernsten Bibelforscher« – wie sich die 1874 in den USA gegründete Gruppe bis 1931 nannte – auf den Plan gerufen? Schließlich hatten die deutschen »Zeugen« unter dem Hitlerregime, auch im Vergleich zu anderen Opfergruppen, einen hohen Blutzoll entrichten müssen. Über 6000 kamen in Zuchthäuser und Konzentrationslager, 2000 überlebten das KZ nicht, etwa 250 wurden wegen Wehrdienstverweigerung hingerichtet. Den in strenger Auslegung biblischer Verheißungen lebenden Zeugen Jehovas war die Erweisung des Hitlergrußes ebenso unmöglich gewesen wie der Kriegsdienst in der Wehrmacht. Nicht aus politischer Opposition, sondern aus ausschließlich religiöser Überzeugung. Gleichwohl waren die Zeugen nach ‘der Befreiung‘ Deutschlands in der Sowjetischen Besatzungszone als Opfer des Faschismus offiziell anerkannt worden. 

Doch bereits Anfang 1949 beschloss die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) neue Richtlinien. Eingeführt wurde der »Gesichtspunkt der politischen Aktivität und der vorbildlichen Erfüllung der beruflichen Aufgaben«. Es sei »nicht mehr zu verantworten, Sonderrechte nur deswegen einzuräumen, weil der oder die Betreffende während der Nazizeit aus religiösen oder politischen Gründen Verfolgungen ausgesetzt war«. Das war die Grundlage, um bekennenden Zeugen Jehovas wegen Nichtbeteiligung an. Wahlen oder Volksbefragungen den Opferstatus der VVN und die damit verbundenen Leistungen abzuerkennen.

Das scheinbar Paradoxe daran: Was die Nazis aufgebracht hatte, war auch der antifaschistischen Obrigkeit ein Dorn im Auge – die konsequente Verweigerung jeglicher Teilnahme am politischen Leben. Als die Zeugen Jehovas unter Berufung auf ihre politische Neutralität offen ablehnten, an der Unterschriftenkampagne für den »Stockholmer Appell« zur Achtung der Atomwaffen teilzunehmen, war das Maß voll. Einer Verhaftungswelle, die bereits in den Tagen vor dem 30. August 1950 angelaufen war, folgte eine Reihe von Prozessen; die öffentlichkeitswirksam aufbereitet wurden. Die Vorwürfe: Spionage, Boykotthetze und Kriegspropaganda. Da Ursprung und Sitz der Religionsgemeinschaft in den USA waren, lag es zur Hoch-Zeit des Kalten Krieges auf der Hand, dass all diese Verbrechen »im Auftrage des amerikanischen Imperialismus« geschahen.

Die Religionswissenschaftlerin Gabriele Yonan bemerkt in einer jüngst erschienenen Publikation (»Jehovas Zeugen – Opfer unter zwei deutschen Diktaturen«, numinos-Verlag Berlin), »besonders grotesk« gewirkt habe der Vorwurf der Kriegshetze »angesichts der Kriegsdienstvorweigerung, die Hunderte von Zeugen Jehovas während der Hitlerdiktatur mit dem Leben bezahlt hatten«.

Da das Verbot die Zeugen Jehovas weder von ihrem Missionierungseifer abbringen noch den »staatsbürgerlichen Pflichten« zugetaner machen konnte, kam es bis 1961 zu über 2200 gerichtlichen Verurteilungen, darunter langjährige Haftstrafen. Eine Zuspitzung der Konfrontation gab es 1964 mit Einführung der Wehrpflicht in der DDR, da die Zeugen Jehovas sowohl diese wie auch den Ersatzdienst als so genannte Bausoldaten definitiv verweigerten.

Als Anfang der 70er Jahre mit Beginn der Ara Honecker die DDR verstärkt um internationale Reputation bemüht war, gestaltete sich der Umgang mit den als politische Gegner betrachteten Gruppen moderater. Das betraf auch die Zeugen Jehovas, die zwar für Wehrdienstverweigerung noch immer bis zu 20 Monate Freiheitsentzug erwartete, deren religiöse Betätigung aber nur noch mit Geldstrafen geahndet wurde. Mitte der 80er Jahre entfiel auch die Verurteilung für Wehrdienstverweigerung. Was unverändert beibehalten wurde, waren Überwachung und Zersetzungsversuche seitens der Staatssicherheit.

Die Aufhebung des Verbots blieb der kurzen Übergangsregierung unter Ministerpräsident Hans Modrow vorbehalten. Nach der am 14. März 1990 erfolgten Anerkennung als rechtsfähige Religionsgemeinschaft konnten sich die Zeugen Jehovas in der DDR nach 40 Jahren erstmals wieder öffentlich versammeln.

Trotz jahrzehntelanger Repression und Verfolgung haben nach Wiederzulassung nur wenige Zeugen Jehovas auf juristischem Wege für das Erlittene Genugtuung zu erlangen versucht. Offenbar, so vermutet die Religionswissenschaftlerin Yonan, war ihnen der Untergang der DDR »Beweis genug, dass es eine höhere Gerechtigkeit gibt«.

Ironie der Geschichte: 1997 wurde die Forderung der Zeugen Jehovas, den großen Kirchen gleichgestellt und als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt zu werden, vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Begründung: Die Bibel-Fundamentalisten würden sich in Widerspruch zur Staatsordnung setzen, weil sie die Teilnahme an Wahlen ablehnen.

Siehe auch:

Jehovas Zeugen
Opfer unter zwei deutschen Diktaturen
1933-1945; 1949-1989

Gabriele Yonan

Im Visier der Stasi
Jehovas Zeugen in der DDR

Gabriele Yonan (Hrsg.)

Operation Winter
Artikel von Waldemar Hirch

Berichte und Studien Nr. 24 - Zeugen Jehovas in der DDR
Verfolgung und Verhalten einer religiösen Minderheit - Gerald Hacke

 

 

Start | Forschung | Medien | Events | Infos