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Vor 50 Jahren:
Die Verfolgung der Zeugen Jehovas
Wider die »Apostel der Atombombe«
Von Ingolf Bossenz
»Apostel der Atombombe – ‘Jehovas Zeugen’ als Agenten der
Wallstreet« titelte »Neues Deutschland« am 30. August 1950. Als die Zeitung
am frühen Morgen in den Briefkästen landete, war das Zweigbüro der
Religionsgemeinschaft in Magdeburg bereits von Mitarbeitern des Ministeriums
für Staatssicherheit besetzt und waren 27 der dort tätigen Zeugen Jehovas
verhaftet worden. Das Büro, wo vor allem biblische Literatur lagerte, wurde
beschlagnahmt.
Das Datum vor nunmehr 50 Jahren war der Beginn der staatlichen Verfolgung
der Zeugen Jehovas in der DDR. Einen Tag später wurde der
Wachtturm-Gesellschaft in Magdeburg vom Minister des Innern, Karl Steinhoff,
offiziell mitgeteilt, dass »die Zeugen Jehovas aus der Liste der erlaubten
Religionsgemeinschaften« gestrichen werden und somit verboten sind.
Was hatte die sozialistische Staatsmacht gegen die »Ernsten
Bibelforscher« – wie sich die 1874 in den USA gegründete Gruppe bis 1931
nannte – auf den Plan gerufen? Schließlich hatten die deutschen »Zeugen«
unter dem Hitlerregime, auch im Vergleich zu anderen Opfergruppen, einen hohen
Blutzoll entrichten müssen. Über 6000 kamen in Zuchthäuser und
Konzentrationslager, 2000 überlebten das KZ nicht, etwa 250 wurden wegen
Wehrdienstverweigerung hingerichtet. Den in strenger Auslegung biblischer
Verheißungen lebenden Zeugen Jehovas war die Erweisung des Hitlergrußes
ebenso unmöglich gewesen wie der Kriegsdienst in der Wehrmacht. Nicht aus
politischer Opposition, sondern aus ausschließlich religiöser Überzeugung.
Gleichwohl waren die Zeugen nach ‘der Befreiung‘ Deutschlands in der
Sowjetischen Besatzungszone als Opfer des Faschismus offiziell anerkannt
worden.
Doch bereits Anfang 1949 beschloss die Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes (VVN) neue Richtlinien. Eingeführt wurde der »Gesichtspunkt der
politischen Aktivität und der vorbildlichen Erfüllung der beruflichen
Aufgaben«. Es sei »nicht mehr zu verantworten, Sonderrechte nur deswegen
einzuräumen, weil der oder die Betreffende während der Nazizeit aus
religiösen oder politischen Gründen Verfolgungen ausgesetzt war«. Das war
die Grundlage, um bekennenden Zeugen Jehovas wegen Nichtbeteiligung an. Wahlen
oder Volksbefragungen den Opferstatus der VVN und die damit verbundenen
Leistungen abzuerkennen.
Das scheinbar Paradoxe daran: Was die Nazis aufgebracht hatte, war auch der
antifaschistischen Obrigkeit ein Dorn im Auge – die konsequente Verweigerung
jeglicher Teilnahme am politischen Leben. Als die Zeugen Jehovas unter
Berufung auf ihre politische Neutralität offen ablehnten, an der
Unterschriftenkampagne für den »Stockholmer Appell« zur Achtung der
Atomwaffen teilzunehmen, war das Maß voll. Einer Verhaftungswelle, die
bereits in den Tagen vor dem 30. August 1950 angelaufen war, folgte eine Reihe
von Prozessen; die öffentlichkeitswirksam aufbereitet wurden. Die Vorwürfe:
Spionage, Boykotthetze und Kriegspropaganda. Da Ursprung und Sitz der
Religionsgemeinschaft in den USA waren, lag es zur Hoch-Zeit des Kalten
Krieges auf der Hand, dass all diese Verbrechen »im Auftrage des
amerikanischen Imperialismus« geschahen.
Die Religionswissenschaftlerin Gabriele Yonan bemerkt in einer jüngst
erschienenen Publikation (»Jehovas Zeugen – Opfer unter zwei deutschen
Diktaturen«, numinos-Verlag Berlin), »besonders grotesk« gewirkt habe der
Vorwurf der Kriegshetze »angesichts der Kriegsdienstvorweigerung, die
Hunderte von Zeugen Jehovas während der Hitlerdiktatur mit dem Leben bezahlt
hatten«.
Da das Verbot die Zeugen Jehovas weder von ihrem Missionierungseifer
abbringen noch den »staatsbürgerlichen Pflichten« zugetaner machen konnte,
kam es bis 1961 zu über 2200 gerichtlichen Verurteilungen, darunter
langjährige Haftstrafen. Eine Zuspitzung der Konfrontation gab es 1964 mit
Einführung der Wehrpflicht in der DDR, da die Zeugen Jehovas sowohl diese wie
auch den Ersatzdienst als so genannte Bausoldaten definitiv verweigerten.
Als Anfang der 70er Jahre mit Beginn der Ara Honecker die DDR verstärkt um
internationale Reputation bemüht war, gestaltete sich der Umgang mit den als
politische Gegner betrachteten Gruppen moderater. Das betraf auch die Zeugen
Jehovas, die zwar für Wehrdienstverweigerung noch immer bis zu 20 Monate
Freiheitsentzug erwartete, deren religiöse Betätigung aber nur noch mit
Geldstrafen geahndet wurde. Mitte der 80er Jahre entfiel auch die Verurteilung
für Wehrdienstverweigerung. Was unverändert beibehalten wurde, waren
Überwachung und Zersetzungsversuche seitens der Staatssicherheit.
Die Aufhebung des Verbots blieb der kurzen Übergangsregierung unter
Ministerpräsident Hans Modrow vorbehalten. Nach der am 14. März 1990
erfolgten Anerkennung als rechtsfähige Religionsgemeinschaft konnten sich die
Zeugen Jehovas in der DDR nach 40 Jahren erstmals wieder öffentlich
versammeln.
Trotz jahrzehntelanger Repression und Verfolgung haben nach Wiederzulassung
nur wenige Zeugen Jehovas auf juristischem Wege für das Erlittene Genugtuung
zu erlangen versucht. Offenbar, so vermutet die Religionswissenschaftlerin
Yonan, war ihnen der Untergang der DDR »Beweis genug, dass es eine höhere
Gerechtigkeit gibt«.
Ironie der Geschichte: 1997 wurde die Forderung der Zeugen Jehovas, den
großen Kirchen gleichgestellt und als Körperschaft öffentlichen Rechts
anerkannt zu werden, vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Begründung: Die
Bibel-Fundamentalisten würden sich in Widerspruch zur Staatsordnung setzen,
weil sie die Teilnahme an Wahlen ablehnen.
Siehe auch:
Jehovas Zeugen
Opfer unter zwei deutschen Diktaturen
1933-1945; 1949-1989
Gabriele Yonan Im
Visier der Stasi
Jehovas Zeugen in der DDR
Gabriele Yonan (Hrsg.) Operation
Winter
Artikel von Waldemar Hirch Berichte und Studien Nr. 24
- Zeugen Jehovas in der DDR
Verfolgung und Verhalten einer religiösen Minderheit - Gerald Hacke
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