Ernst Wilhelm Zehender
(entnommen aus dem Buch Widerstand
als Bekenntnis, S. 201, Hersg. Hubert Roser)
| Das Beispiel des Ernst Wilhelm Zehender verdeutlicht, daß
für manchen Zeugen Jehovas der Konflikt mit der Militärgerichtsbarkeit
nicht erst mit Kriegsbeginn seinen Anfang nahm.(33)
Zehender wurde 1905 in Besigheim geboren und lebte später in Gemmrigheim,
nicht weit von Heilbronn, wo er als Hilfsarbeiter tätig war. Erste
Kontakte zu den Bibelforschern hatte er 1930; im Jahre 1932 ließ
er sich taufen. Als Zeuge Jehovas verlor er bald darauf seinen Arbeitsplatz
und mußte von nun an den Lebensunterhalt für sich und seine
Familie mit Gelegenheitsarbeiten bestreiten, bis er 1935 von einer Baufirma
eingestellt wurde. Am 5. Februar 1938 wurde er zu einer vierwöchigen
Wehrübung zum Pionierbataillon nach Rosenheim einberufen und zwei
Tage später verhaftet, weil er es zusammen mit zwei Glaubensbrüdern
abgelehnt hatte, der Einberufung Folge zu leisten. Das Gericht des V. Armeekorps
verurteilte ihn daraufhin am 29. März wegen »Fahnenflucht«
und Gehorsamsverweigerung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr.
Da er sich während der Strafverbüßung geweigert hatte,
am Exerzierdienst teilzunehmen, verurteilte ihn das Kriegsgericht der 33.
Division in Mannheim zu einer weiteren Gefängnisstrafe von zwei Jahren,
die er bis März 1941 verbüßte. In der Zwischenzeit hatte
man ihm und seiner Frau das Sorgerecht für die beiden acht und neun
Jahre alten Kinder entzogen und für sie die Fürsorgeerziehung
angeordnet.
Schon am 4. Juni 1941, wenige Wochen nach seiner Entlassung aus dem
Gefängnis, erhielt Zehender vom Wehrbezirkskommando Stuttgart erneut
einen Stellungsbefehl. Zwar folgte er diesmal der Einberufung, weigerte
sich aber, die Uniform anzuziehen und eine Waffe in die Hand zu nehmen.
Dafür verurteilte ihn der 3. Senat des Reichskriegsgerichts am 10.
Dezember 1941 wegen »Zersetzung der Wehrkraft« zum Tode. Das
Todesurteil wurde an dem Familienvater, dessen Familie unversorgt zurückblieb,
am 17. Januar 1942 im Zuchthaus Brandenburg-Görden (34)
vollstreckt. (35) |
Ernst Wilhelm Zehender (ca. 1935) |
Fußnote:
33 Originalunterlagen zu dem "Fall"
Zehender wurden dem Verf. aus Privatbesitz (Fr. Inge Jakubowski, Mundelsheim)
- hierfür sei Herrn Josef Ernst Straßer, Großbottwar,
herzlichst gedankt - und vom WTG-Archiv zur Verfügung gestellt.
Der gut dokumentierte Fall wurde bereits mehrfach in der Literatur behandelt;
vgl. Garbe (wie Anm. 2), S 361; Hartmann (wie Anm. 2), S. 100 - 102; Hoffmann,
Werner; Hildebrand, Reinhardt, Streiflichter aus Verfolgung und Widerstand
1933-1945 Bd. 5, hrsg. v. der VVN - Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund
der Antifaschisten, Kreis Ludwigsburg, Ludwigsburg 1993, S. 47 – 52.
34 Seit Kriegsbeginn bzw. 1 August
1940 dienten die Haftanstalten Berlin-Plötzensee und Brandenburg-Görden
(nicht nur) der Reichsjustizverwaltung reichsweit als zentrale Hinrichtungsstätten.
Nach der Übersiedlung des RKG nach Torgau im Jahre 1943 wurden die
Todesurteile im Zuchthaus »Roter Ochse« in Halle vollstreckt;
vgl. Viebig, Michael, Das Zuchthaus Halle/Saale als Richtstätte der
nationalsozialistischen Justiz (1942 bis 1945), hrsg. v. Ministerium des
Innern des Landes Sachsen-Anhalt (Gedenkstätten und Gedenkstättenarbeit
im Land Sachsen-Anhalt Bd. 5), Halle (Saale) 1998.
35 Das Urteil und andere Dokumente
sind (in Faksimile) abgedr. bei Hartmann (wie Anm. 2), S. 111 - 120; Hartmann,
Hartmann (wie Anm. 2), S. 71 - 79; Hoffmann, Hildebrandt (wie Anm. 33),
S. 49 - 52; Gritschneder, Otto, Furchtbare Richter. Verbrecherische Todesurteile
deutscher Kriegsgerichte, München 1998, S. 56 - 58. Siehe auch BA-ZA
ZB 1/1420, Bl. l097, ZB I 1420, Bl. l097; Ehrenbuch für die im Zuchthaus
Brandenburg-Görden ermordeten Antifaschisten, i. A. des Arbeitsausschusses
der ehemaligen politischen Gefangenen des faschistischen Zuchthauses Brandenburg-Görden
zusammengest. v. R. Zimmermann, Berlin (Ost) 1986, Bd. 2, S. 67 (Für
die Übermittlung von Personendaten aus diesem nicht öffentlich
zugänglichen Kompendium ist der Verf. Herrn Joachim Görlitz,
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Dokumentationsstelle Brandenburg,
zu großem Dank verpflichtet); Zuchthaus Brandenburg-Görden.
Zum Gedenken, hrsg. v. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und
Kultur des Landes Brandenburg, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Red.: F. Nowak, Potsdam o.J. [1995], S. 65; PrivAHWü.; E. W. Zehender.
|