Ernst Wilhelm Zehender
(entnommen aus dem Buch Widerstand als Bekenntnis, S. 201, Hersg. Hubert Roser)
 
Das Beispiel des Ernst Wilhelm Zehender verdeutlicht, daß für manchen Zeugen Jehovas der Konflikt mit der Militärgerichtsbarkeit nicht erst mit Kriegsbeginn seinen Anfang nahm.(33) Zehender wurde 1905 in Besigheim geboren und lebte später in Gemmrigheim, nicht weit von Heilbronn, wo er als Hilfsarbeiter tätig war. Erste Kontakte zu den Bibelforschern hatte er 1930; im Jahre 1932 ließ er sich taufen. Als Zeuge Jehovas verlor er bald darauf seinen Arbeitsplatz und mußte von nun an den Lebensunterhalt für sich und seine Familie mit Gelegenheitsarbeiten bestreiten, bis er 1935 von einer Baufirma eingestellt wurde. Am 5. Februar 1938 wurde er zu einer vierwöchigen Wehrübung zum Pionierbataillon nach Rosenheim einberufen und zwei Tage später verhaftet, weil er es zusammen mit zwei Glaubensbrüdern abgelehnt hatte, der Einberufung Folge zu leisten. Das Gericht des V. Armeekorps verurteilte ihn daraufhin am 29. März wegen »Fahnenflucht« und Gehorsamsverweigerung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr. Da er sich während der Strafverbüßung geweigert hatte, am Exerzierdienst teilzunehmen, verurteilte ihn das Kriegsgericht der 33. Division in Mannheim zu einer weiteren Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die er bis März 1941 verbüßte. In der Zwischenzeit hatte man ihm und seiner Frau das Sorgerecht für die beiden acht und neun Jahre alten Kinder entzogen und für sie die Fürsorgeerziehung angeordnet.

Schon am 4. Juni 1941, wenige Wochen nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, erhielt Zehender vom Wehrbezirkskommando Stuttgart erneut einen Stellungsbefehl. Zwar folgte er diesmal der Einberufung, weigerte sich aber, die Uniform anzuziehen und eine Waffe in die Hand zu nehmen. Dafür verurteilte ihn der 3. Senat des Reichskriegsgerichts am 10. Dezember 1941 wegen »Zersetzung der Wehrkraft« zum Tode. Das Todesurteil wurde an dem Familienvater, dessen Familie unversorgt zurückblieb, am 17. Januar 1942 im Zuchthaus Brandenburg-Görden (34) vollstreckt. (35)

Ernst Wilhelm Zehender (ca. 1935)

Fußnote:

33 Originalunterlagen zu dem "Fall" Zehender wurden dem Verf. aus Privatbesitz (Fr. Inge Jakubowski, Mundelsheim) - hierfür sei Herrn Josef Ernst Straßer, Großbottwar, herzlichst gedankt - und vom  WTG-Archiv zur Verfügung gestellt. Der gut dokumentierte Fall wurde bereits mehrfach in der Literatur behandelt; vgl. Garbe (wie Anm. 2), S 361; Hartmann (wie Anm. 2), S. 100 - 102; Hoffmann, Werner; Hildebrand, Reinhardt, Streiflichter aus Verfolgung und Widerstand 1933-1945 Bd. 5, hrsg. v. der VVN - Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten, Kreis Ludwigsburg, Ludwigsburg 1993, S. 47 – 52.

34 Seit Kriegsbeginn bzw. 1 August 1940 dienten die Haftanstalten Berlin-Plötzensee und Brandenburg-Görden (nicht nur) der Reichsjustizverwaltung reichsweit als zentrale Hinrichtungsstätten. Nach der Übersiedlung des RKG nach Torgau im Jahre 1943 wurden die Todesurteile im Zuchthaus »Roter Ochse« in Halle vollstreckt; vgl. Viebig, Michael, Das Zuchthaus Halle/Saale als Richtstätte der nationalsozialistischen Justiz (1942 bis 1945), hrsg. v. Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (Gedenkstätten und Gedenkstättenarbeit im Land Sachsen-Anhalt Bd. 5), Halle (Saale) 1998.
35 Das Urteil und andere Dokumente sind (in Faksimile) abgedr. bei Hartmann (wie Anm. 2), S. 111 - 120; Hartmann, Hartmann (wie Anm. 2), S. 71 - 79; Hoffmann, Hildebrandt (wie Anm. 33), S. 49 - 52; Gritschneder, Otto, Furchtbare Richter. Verbrecherische Todesurteile deutscher Kriegsgerichte, München 1998, S. 56 - 58. Siehe auch BA-ZA ZB 1/1420, Bl. l097, ZB I 1420, Bl. l097; Ehrenbuch für die im Zuchthaus Brandenburg-Görden ermordeten Antifaschisten, i. A. des Arbeitsausschusses der ehemaligen politischen Gefangenen des faschistischen Zuchthauses Brandenburg-Görden zusammengest. v. R. Zimmermann, Berlin (Ost) 1986, Bd. 2, S. 67 (Für die Übermittlung von Personendaten aus diesem nicht öffentlich zugänglichen Kompendium ist der Verf. Herrn Joachim Görlitz, Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Dokumentationsstelle Brandenburg, zu großem Dank verpflichtet); Zuchthaus Brandenburg-Görden. Zum Gedenken, hrsg. v. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Red.: F. Nowak, Potsdam o.J. [1995], S. 65; PrivAHWü.; E. W. Zehender.
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