| Manfred Schmidt
Manfred Schmidt (geb. 1926) kam nach dem zweiten Weltkrieg in der Lausitz mit Jehovas Zeugen in Berührung. Im Jahre 1948 wurde er als Zeuge Jehovas getauft. Bereits im Jahre 1949 hatten Jehovas Zeugen im Landkreis Bautzen mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen. Dies steigerte sich dann bis zum Verbot im September 1950. Um die Versorgung der Lausitzer Zeugen mit Literatur zu gewährleisten, mussten nervenaufreibende Fahrten nach West-Berlin unternommen werden, um die notwendige Literatur von dort heranzuschaffen. Auf einer solchen Fahrt – auf dem Rückweg von Berlin – wurde Manfred Schmidt gemeinsam mit dem Zeugen Willi Brendler in Senftenberg auf offener Straße verhaftet. Nach mehrwöchigen Aufenthalt im Senftenberger Stasi-Keller wurde er nach Berlin und dann nach Dresden gebracht. Von dort ging es dann in das Stasi-Gefängnis Bautzen II. Erst 10 Monate nach der Verhaftung fand dann der Gerichtsprozess im Landgericht Bautzen statt. Das Urteil: 6 Jahre Zuchthaus. Im Stasi-Zuchthaus Bautzen II erlebte Manfred Schmidt, wie die Behörden Probleme mit einigen aufgefundenen Seiten der Zeitschrift "Der Wachtturm" hatten. Irgendwie hatte man diese Seiten gefunden und eine Reihe von Zeugen wurde dafür mit 21 Tagen Arrest bestraft. Doch kurioserweise musste keiner diese Strafe antreten. Manfred Schmidt erinnert sich: Im Frühjahr 1953 wurden sehr viele Häftlinge von Bautzen II in einen Saal von Bautzen I verlegt. Von da an durften diese Häftlinge endlich arbeiten (in Bautzen II bestand Arbeitsverbot). Ein Jahr später kam Manfred dann nach Waldheim und später nach Torgau. Von hier aus durfte er dann am 17.12.1956 die Heimreise in die Oberlausitz antreten. Manfred Schmidt blieb trotz aller Prüfungen und Qualen standhaft in seinem Glauben. Er wohnt heute in Murrhardt und ist mit der dortigen örtlichen Gemeinde der Zeugen Jehovas verbunden. Quelle:
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