Rolf Schlesier

Mitte der 1920er Jahre kamen die Eltern von Rolf Schlesier (geb. 1929) mit den Bibelforschern in Berührung.  Sein Vater verlor während der Nazizeit seine Arbeit als Elektromonteur, weil er es öffentlich ablehnte, den Hitlergruß zu entbieten und seinem Glauben an Jehova abzuschwören. Haussuchungen wurden in der Familie mehrmals durchgeführt und dabei alle biblische Literatur beschlagnahmt.

Nach dem Ende der Naziherrschaft befasste sich Rolf Schlesier persönlich sehr intensiv mit der Bibel, was dazu führte, daß er sich im April 1948 anlässlich eines Kreiskongresses in Döbeln als Zeuge Jehovas taufen ließ.

Am 3. Oktober 1950 wurde Rolf Schlesier verhaftet und in das Landgerichtsgefängnis Freiberg eingeliefert. Als Haftgründe wurden Teilnahme an der Bezirksversammlung 1950 in Berlin und damit Boykotthetze angegeben.  Völlig überraschend wurde er dann nach 24 Tagen Haft wieder freigelassen.

Am 25. November 1952 erfolgte erneute Verhaftung,  gemeinsam mit fünf weiteren Glaubensbrüdern aus der örtlichen Gemeinde Lichtenberg. Rolf Schlesier erinnert sich:

Während meiner Vernehmung nach der Verhaftung sagte der Beamte zu mir: "Sie sind jung. Ich mache Ihnen einen Vorschlag. Sie arbeiten mit uns zusammen, wir können junge Leute gebrauchen, und sie können nach Hause gehen."

Ich überlegte kurz und sagte dann: "Ich bin kein Verräter, ich möchte dort sein, wo auch mein Vater und meine Brüder sind."

Der Vernehmer sprang wie von der Tarantel gestochen hoch, brüllte los und stellte sich hinter mich. Ich dachte, jetzt geht die Folter los. Ich hatte ja davon schon gehört. So betete ich zu Jehova um Kraft. Es geschah aber nichts. Er setzte sich schließlich wieder und sagte erbost: "Jetzt müssen Sie auch die Folgen tragen!" Damit war die Vernehmung abgeschlossen.

Schließlich kam es dann am 24. Februar 1953 zum Prozess vor dem 1. Strafsenat des Bezirksgerichtes Chemnitz.  Dort wurden folgende Urteile für die sechs Lichtenberger Zeugen Jehovas gesprochen:
 
Rolf Schlesier 10 Jahre Zuchthaus
Karl Schlesier (Vater von Rolf) 15 Jahre Zuchthaus
Johannes Lange 15 Jahre Zuchthaus
Albert Thiele 12 Jahre Zuchthaus
Max Richter 8 Jahre Zuchthaus
Martin Walter 6 Jahre Zuchthaus

Außerdem sollte von allen Angeklagten das gesamte persönliche Vermögen eingezogen werden.

Die Urteilsgründe waren Boykotthetze, Bekundung von Völkerhass,  Verbreitung tendenziöser friedensgefährdender Gerüchte und als Funktionär und Anhänger der verbotenen Sekte der Zeugen Jehovas die Organisation illegal weitergeführt zu haben. Das wären Verbrechen nach Artikel 6 der Verfassung der DDR und nach Kontrollratsdirektive 38.

Über die Haftanstalten Chemnitz, Zwickau-Osterstein und Berlin-Hohenschönhausen kam Rolf Schlesier  in das Zuchthaus nach Luckau, aus dem er 1957 entlassen wurde.

Rolf Schlesier blieb stets standhaft und loyal seinem Gott Jehova verbunden. Er ist heute mit Jehovas Zeugen der örtlichen Gemeinde in Brand-Erbisdorf verbunden  und dient dort  als einer der örtlichen Gemeindevorsteher.

Quelle:

Regionaler Informationsdienst der Zeugen Jehovas in Sachsen;
Pressemappe zur Ausstellung "Standhaft trotz Verfolgung"

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