| Rolf Schlesier
Mitte der 1920er Jahre kamen die Eltern von Rolf Schlesier (geb. 1929) mit den Bibelforschern in Berührung. Sein Vater verlor während der Nazizeit seine Arbeit als Elektromonteur, weil er es öffentlich ablehnte, den Hitlergruß zu entbieten und seinem Glauben an Jehova abzuschwören. Haussuchungen wurden in der Familie mehrmals durchgeführt und dabei alle biblische Literatur beschlagnahmt. Nach dem Ende der Naziherrschaft befasste sich Rolf Schlesier persönlich sehr intensiv mit der Bibel, was dazu führte, daß er sich im April 1948 anlässlich eines Kreiskongresses in Döbeln als Zeuge Jehovas taufen ließ. Am 3. Oktober 1950 wurde Rolf Schlesier verhaftet und in das Landgerichtsgefängnis Freiberg eingeliefert. Als Haftgründe wurden Teilnahme an der Bezirksversammlung 1950 in Berlin und damit Boykotthetze angegeben. Völlig überraschend wurde er dann nach 24 Tagen Haft wieder freigelassen. Am 25. November 1952 erfolgte erneute Verhaftung, gemeinsam mit fünf weiteren Glaubensbrüdern aus der örtlichen Gemeinde Lichtenberg. Rolf Schlesier erinnert sich: Schließlich kam es dann am 24. Februar 1953 zum Prozess vor dem 1. Strafsenat des Bezirksgerichtes Chemnitz. Dort wurden folgende Urteile für die sechs Lichtenberger Zeugen Jehovas gesprochen:
Außerdem sollte von allen Angeklagten das gesamte persönliche Vermögen eingezogen werden. Die Urteilsgründe waren Boykotthetze, Bekundung von Völkerhass, Verbreitung tendenziöser friedensgefährdender Gerüchte und als Funktionär und Anhänger der verbotenen Sekte der Zeugen Jehovas die Organisation illegal weitergeführt zu haben. Das wären Verbrechen nach Artikel 6 der Verfassung der DDR und nach Kontrollratsdirektive 38. Über die Haftanstalten Chemnitz, Zwickau-Osterstein und Berlin-Hohenschönhausen kam Rolf Schlesier in das Zuchthaus nach Luckau, aus dem er 1957 entlassen wurde. Rolf Schlesier blieb stets standhaft und loyal seinem Gott Jehova verbunden. Er ist heute mit Jehovas Zeugen der örtlichen Gemeinde in Brand-Erbisdorf verbunden und dient dort als einer der örtlichen Gemeindevorsteher. Quelle:
|
|
START
| FORSCHUNG | MEDIEN
| EVENTS | INFOS |