Standhaft trotz VerfolgungEin diktatorisches Regime, wie der NS-Staat von 1933 - 1945, das keine demokratische Legitimation besitzt, wird praktisch schon von seinem Charakter her gezwungen, sich verschiedener Feindbilder zu bedienen, um von den eigenen verbrecherischen Zielen ablenken und Parteigänger wie Indifferente oder sogar kritisch Distanzierte zu einer gemeinsamen Frontstellung gegen tatsächliche oder vermeintliche Gegner zusammenzuschweißen. In diesem Zusammenhang konnte schon allein nonkonformes gesellschaftliches Verhalten, das auf den ersten Blick keine aktiven gegensätzlichen Positionen und Haltungen zum NS-Regime bezog, ausreichen, um in den Fokus der staatlichen Verfolgungsbehörden zu geraten. So geschah es auch mit den Warendorfern Max u. Ida Jeremias, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung in die Mühlen der gnadenlosen NS-Justiz gerieten. Nach ihrer Verhaftung im Mai 1936 wurden die Eheleute ein Jahr später "durch Urteil der I. Kammer des Sondergerichts in Dortmund [...] wegen verbotener Bibelforschertätigkeit [...]" jeweils zu mehrmonatiger Gefängnisstrafe verurteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt verlief der Lebensweg der Familie Jeremias ähnlich den zahlreichen Beschäftigten in der Warendorfer Textilindustrie. Aus dem sächsischen/ schlesischen Raum gebürtig, siedelte sich die Familie spätestens seit 1909 in Warendorf an. Der Vater von Max Jeremias, Alwin, bekleidete eine leitende Position in der Produktion bei der Fa. Brinkhaus. Seit den zwanziger Jahren war Max Jeremias als kaufmännischer Angestellter im gleichen Unternehmen tätig.
Dieses Leben in durchaus geregelten Bahnen, welches sich kaum von dem der Mitbürger unterschied fand mit der Errichtung der totalitären NS-Diktatur ihr Ende! Die Nationalsozialisten werteten jedes religiöse Bekenntnis als Gefahr für ihre Ideologie, die sie langfristig als 'Ersatzreligion' zu etablieren trachteten. Die Ablehnung des Kriegsdienstes durch die Zeugen Jehovas verschärfte entscheidend die schon komplizierte Situation ihrer Anhänger, weil sie damit in grundsätzlicher Weise den expansionistischen Zielen des NS-Staates entgegenstanden, denn spätestens. mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im März 1935, ein wichtiger Meilenstein der NS-Kriegsvorbereitungen, avancierte die Kriegsdienstverweigerung mit einem Schlag von einer individuellen und privaten Entscheidung zu einem Staatsverbrechen besonderer Schwere. Im Frühjahr 1937 fand das Gerichtsverfahren gegen Max und Ida Jeremias vor dem zuständigen Sondergericht Dortmund statt. Die Berichterstattung in der NS-gelenkten Presse, lässt auf eine flächendeckende Aktion gegen die Zeugen Jehovas schließen, fanden doch zur gleichen Zeit eine große Anzahl gleichartiger Prozesse statt. Das Verfahren gegen die Eheleute Jeremias hielten die NS-Behörden für so bedeutend, dass ein Verhandlungstermin des Sondergerichts Dortmund im Sitzungszimmer des Warendorfer Amtsgerichts anberaumt wurde. Offenbar sollte der hiesigen Bevölkerung die Folgen einer distanzierten und verweigernden Haltung gegenüber den Forderungen des Regimes deutlich vor Augen geführt werden. Auch die Verhandlungsführung der NS-Justiz lässt darauf schließen, das hier ein warnendes Exempel statuiert werden sollte, dass über die Anhängerschaft der Zeugen Jehovas weit hinauszielte. Das Regime instrumentalisierte die kleine Minderheit der Zeugen Jehovas als Feindbild, indem man sie als Gefahr für Volk und Staat brandmarkte, da sie sich insbesondere der allgemeinen gesellschaftlichen Militarisierung verweigerten. Hier einige kurze Auszüge aus der Sondergerichtsverhandlung, die
eher einem polizeilichen Verhör glich:
Auch für die unglückliche Ida Jeremias sollte das Münsteraner Gefängnis nur eine Zwischenstation auf dem weiteren Leidensweg in ein Frauen-Konzentrationslager darstellen. Aus einer Mitteilung des Bürgermeisters Hachmann vom Sommer 1938 geht hervor, dass die Gestapo sie in das KZ Lichtenburg bei Leipzig verschleppt hatte. Doch das alles reichte den Nationalsozialisten noch nicht! Um die Familie Jeremias vollends zugrunde zurichten, sollte den inhaftierten Eltern auch noch ihre Tochter geraubt werden. Das NS-Regime hatte schon früh nach Beginn seiner Herrschaft eine Verordnung erlassen, dass Kinder aus sogenannten im Sinne des NS-Staates 'politisch unzuverlässigen' Familien zu entfernen seien, um in parteitreuen Pflegefamilien eine NS-konforme Erziehung sicherzustellen. In der Praxis kam diese inhumane Bestimmung glücklicherweise aus verschiedenen Gründen nicht allzu häufig zur Anwendung. Nicht so in Warendorf! Offenbar auf eigene Initiative, über diesbezügliche Anordnungen der Gestapo geben die Quellen keinen Aufschluss, informierte der Warendorfer Bürgermeister Tewes, der in Personalunion den Posten des Kreisleiters der NSDAP bekleidete, das Kreisjugendamt darüber, dass "die Erziehung des Kindes im nationalsozialistischen Sinne bei den Eltern nicht gewährleistet" sei, und forderte das Amt auf, "die Entziehung des Personenfürsorgerechtes der Eltern [...] zu beantragen." Doch genügte dem Nationalsozialisten Tewes die Aufhebung des elterlichen Sorgerechtes offensichtlich noch nicht und er instruierte das Kreisjugendamt darüber hinaus "für das Kind selbst die Fürsorgeerziehung beantragen zu wollen." Das Instrument der Fürsorgeerziehung war ursprünglich für deliquente oder stark sozial gefährdete Jugendliche vorgesehen. Damit ging der Warendorfer Bürgermeister soweit, ein 6jähriges Kind als kriminell abzustempeln. Der Landrat und NS-Gauinspekteur Gerdes unterstützte seinen Bürgermeister und Parteigenossen bei dessen Vorhaben und schlug den Lehrer der evangelischen Schule in Warendorf als Vormund für Ruth Jeremias vor. In den Augen des Nationalsozialisten Gerdes mag dieser Lehrer als Angehöriger der 'Deutschen Christen' aus politischen Gründen der rechte Mann gewesen sein. Über seine pädagogischen Fähigkeiten und insbesondere menschlich-charakterlichen Eigenschaften gingen die Urteile der Zeitgenossen auseinander. In der Nachkriegszeit "bezeichnete Polizeirat Müller den Lehrer nach Elternbeschwerden als pathologischen Sadisten, der seine Freude daran hatte, Kinder zu quälen."
Die Eheleute Jeremias standen in ihrer unerschütterlichen Überzeugung offenbar allein und ohne Unterstützung in ihrer Heimatstadt Warendorf, ähnlich wie es später Pater Markötter und Dechant Wessing, die ihren Bekennermut mit dem Leben bezahlten, die jüdischen Bürger der kleinen örtlichen Gemeinde, von denen nur die Gräber als Spuren blieben und zahllose Verfolgte an vielen anderen Orten erfahren mussten. Die Einschüchterung der Bevölkerung durch das Regime mag hier wirksam geworden sein. Unheilvoll dürfte sich aber auch die Haltung von Teilen des hohen katholischen Klerus ausgewirkt haben, der sich über alle weltanschaulichen Differenzen hinweg bei der Repression gegen Kommunisten, Sozialisten, Freidenkern und Zeugen Jehovas mit dem Vorgehen des NS-Regimes weitgehend einig zeigte
Das Schicksal von Max, Ida und Ruth Jeremias stellt ein trauriges Beispiel dar, wie skrupellos und unbarmherzig das NS-Regime gegen Menschen vorging, die sich dem inhumanen System der hohlen und verlogenen 'Volksgemeinschaft' verweigerten, auch wenn dies in einer Weise von passiver Resistenz geschah, die das NS-Regime vordergründig nicht gefährden konnte. Die Nationalsozialisten schreckten dabei auch nicht davor zurück, Familien zu zerstören. Abschließend bleiben noch Hinweise zu erwähnen, die darauf hindeuten, daß als negative Kontinuität über das Ende des NS-Staates hinaus, Misstrauen und Distanz gegenüber kleinen religiösen Minderheiten, wie sie die Zeugen Jehovas repräsentierten, weiterbestanden, wobei sich die Zurücksetzung solcher Gruppen auf kleinerem Niveau und mit subtileren Methoden fortsetzte. Beispielsweise wurden die zahlreichen Anträge seitens Ida Jeremias, den Warendorfer Zeugen Jehovas einen Gebetsraum in einer Schule zu gewähren, von der Stadtverwaltung zurückgewiesen.
(Vortrag von Jürgen Gojny in der Warendorfer Stadthalle 'Bürgerhof' am 23. März 1998 anlässlich der Präsentation einer Ausstellung und eines Dokumentarfilms zur Verfolgung der Zeugen Jehovas unter dem NS-Regime (1933 - 1945))
Quelle: http://home.t-online.de/home/h.-j.werner/jeremias.htmMit freundlicher Genehmigung von WWW-Design H.-J.Werner veröffentlicht. |
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