| Lothar Hörnig
Lothar Hörnig wurde 1928 als viertes von sechs Kindern des Bäckermeisters Otto Hörnig aus Lützen geboren. Otto Hörnig gehörte bereits seit 1923 den "Ernsten Bibelforschern" an, die 1931 den Namen "Jehovas Zeugen" annahmen. Am 7. Oktober 1934 beteiligte sich Otto Hörnig an der deutschlandweiten Aktion, ein Telegramm an Adolf Hitler mit folgendem Inhalt zu senden: Im Jahre 1935 wurde den Kindern der Familie Hörnig der Besuch höherer Schulen verboten. Im Sommer 1936 wurde Otto Hörnig und seiner Ehefrau Marie der Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen verwehrt, weil Marie Hörnig bei der Eröffnung des neuen Freibades nicht an der Führerehrung teilgenommen hat. Außerdem wurde durch Flugblätter, die von der HJ in die Briefkästen geworfen worden sind, die Bevölkerung zum Boykott der Bäckerei Hörnig aufgerufen. Vom NSDAP-Ortsgruppenleiter beauftragte Frauen haben in den darauffolgenden Tagen vor dem Bäckerladen gestanden und Kundschaft, die in den Laden gehen wollte, darauf hingewiesen, dass niemand mehr dort kaufen sollte. Drei Wochen vor der Geburt des sechsten Kindes der Familie Hörnig wurde Otto Hörnig am 6.11.1936 von der Gestapo verhaftet und nach Halle und später nach Torgau gebracht. Am 22. Januar 1937 wurde Otto Hörnig als einer der ersten Häftlinge mit der Häftlingsnummer 780 in das KZ Buchenwald verschleppt. Erst am 11. April 1945 konnte er diese Stätte des Grauens wieder verlassen und zu seiner Familie zurückkehren. Auch Lothar Hörnig wurde bereits während der NS-Zeit hart verfolgt. Wegen seiner Kriegsdienstverweigerung wurde er 1944 von der Gestapo von Halle über Dresden nach Prag und Brünn bis zur ungarischen Grenze gebracht. Die heranrückende russische Armee sorgte dafür, dass er dann etappenweise wieder zurück bis Prag transportiert wurde – und dann wurde ihm plötzlich gesagt: "Du bist frei! Geh, wohin du willst, du bist frei!" Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges setzte sich Lothar Hörnig eifrig für die Verkündigung der guten Botschaft von Gottes Königreich ein. Seine eifrige Tätigkeit führte dazu, dass er als einer der ersten Zeugen Jehovas in der ehemaligen DDR im Sommer 1950 verhaftet wurde und als einer der neun Angeklagten bei dem Berliner Schauprozess im Oktober 1950 zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Nach seiner Freilassung im Jahre 1959 setzte er eifrig seine Tätigkeit als Zeuge Jehovas fort. Er heiratete und suchte sich dann eine neue Heimat im fränkischen Erlangen. Anfang August 1995 trat er erneut ins Rampenlicht: Einer seiner damaligen Richter, Alfred Trapp, stand jetzt selbst vor dem Landgericht Berlin und war wegen Rechtsbeugung im Jahre 1950 angeklagt. Besonders ergreifend war es, als dieser ehemalige Richter Trapp zunehmend mit den Tatsachen konfrontiert wurde, bei welcher Rechtsbeugung und welchem Unrecht er im Oktober 1950 mitgewirkt hatte und welche Tragik in dem damit verbundenen persönlichen Leid der Betroffenen liegt, plötzlich einen Weinkrampf bekam und mehrfach die Worte äußerte: Das Gericht musste die Sitzung unterbrechen. Es herrschte peinliche Stille im Saal. Da stand Lothar Hörnig – der als Zeuge zum Prozess geladen war – auf, ging auf Alfred Trapp zu und reichte ihm die Hand zur Versöhnung mit den Worten: "Ich hege keine Rachegedanken, ich vergebe Ihnen."Alfred Trapp reichte Lothar Hörnig seine Hand und dankte ihm für diese Geste. Die Familie Hörnig musste wegen ihres Glaubens viel Leid ertragen. Dennoch blieben sie treu und standhaft auf der Seite ihres Gottes Jehova. Quelle: Regionaler Informationsdienst der Zeugen Jehovas in Sachsen;Literaturhinweise:
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