Walter Härtig

Im Jahre 1947 kamen Walter Härtig (geb. 1928) und seine damalige Verlobte mit Zeugen Jehovas in Berührung. Die Botschaft der Bibel berührte ihr Herz, was dazu führte, dass sich beide im Juni 1949 in Döbeln als Zeugen Jehovas taufen ließen.

Bereits im Juni 1950 kam es zu einer ersten Hausdurchsuchung durch zwei Polizisten, die ohne jegliche Legitimation handelten. Walter Härtig wurde mit zur Polizeistation genommen. Daran erinnert er sich:

Dort wurde mir unter Gewaltanwendung meine Tasche mit einigen Zeitschriften entrissen. Drei Polizisten waren dabei im Einsatz. Einer von ihnen drückte mir die Faust zwischen Kinn und Hals, während ein zweiter mich brutal an den Haaren rückwärts nach unten zog und der dritte mir die Tasche entriss.

Im September 1950 wurde Walter Härtig auf dem Heimweg von der Arbeit verhaftet, nach zwei Tagen jedoch wieder freigelassen.

Am 25. November 1952 erfolgte erneut eine Verhaftung, die frühmorgens 5.00 Uhr durch brutale Schläge der Stasi gegen die Haustür eingeleitet wurde.  Die daran anschließende Haussuchung blieb ohne Ergebnis, war jedoch durch die Art der Durchführung ein schwerer Schock für meine damals schwangere Frau und unseren zweijährigen Sohn.

Nach mehrmonatiger U-Haft kam es am 3. März 1953 zum Prozess in Chemnitz, bei dem Walter Härtig dann zu  10 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Bei jenem Prozess wurden fünf weitere Zeugen Jehovas zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Dies waren:
 
Curt Brendel  aus Gahlenz zu 10 Jahren
Willy Börner  aus Langenau zu 10 Jahren
Max Wolf aus Neumark zu 12 Jahren
Max Poller aus Sehma zu 12 Jahren
Wolfgang Pröger aus Gelenau zu 12 Jahren

Die Urteilsgründe waren Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen, Kriegshetze und  Verbreitung friedensgefährdender Gerüchte. Das wären Verbrechen nach Artikel 6 der Verfassung der DDR und nach Kontrollratsdirektive 38.

Walter Härtig erinnert sich an seine Haftzeit im Zuchthaus Zwickau. Er sagte:

Nie wieder sollte ein Mensch gekennzeichnet sein, doch das Erste, was wir in der Strafvollzugsanstalt Zwickau erfahren mussten, war das Kahlscheren der Köpfe. Daraufhin steckte man uns zu viert in eine Zelle, die ursprünglich nur für eine Person gebaut war. Vier mal knapp zwei Meter war 23,5 Stunden am Tag unser Lebensraum. Hier wurde gegessen, geschlafen und Notdurft verrichtet. Ein Kübel diente als Toilette, oft war nicht einmal Chlor zur Desinfektion vorhanden. Anstatt fließendes Wasser gab es für uns alle nur zwei Minimalkannen mit Wasser pro Tag. Bei der Einnahme der Mahlzeit musste stets einer stehen, konnte sich auf Bett oder den Toilettenkübel setzen, da nur drei Schemel und ein kleiner Tisch vorhanden waren. Die Bewegungsfreiheit bestand darin, dass während einer ging, die anderen sich setzen mussten.

Walter Härtig  blieb stets standhaft und loyal seinem Gott Jehova verbunden. Er ist seit 1993 verwitwet und heute mit Jehovas Zeugen der örtlichen Gemeinde in Medebach im Sauerland verbunden.

Quelle:

Regionaler Informationsdienst der Zeugen Jehovas in Sachsen;
Pressemappe zur Ausstellung "Standhaft trotz Verfolgung"
 
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