|
Walter Härtig
Im Jahre 1947 kamen Walter Härtig (geb. 1928) und seine damalige Verlobte mit Zeugen Jehovas in Berührung. Die Botschaft der Bibel berührte ihr Herz, was dazu führte, dass sich beide im Juni 1949 in Döbeln als Zeugen Jehovas taufen ließen. Bereits im Juni 1950 kam es zu einer ersten Hausdurchsuchung durch zwei Polizisten, die ohne jegliche Legitimation handelten. Walter Härtig wurde mit zur Polizeistation genommen. Daran erinnert er sich: Im September 1950 wurde Walter Härtig auf dem Heimweg von der Arbeit verhaftet, nach zwei Tagen jedoch wieder freigelassen. Am 25. November 1952 erfolgte erneut eine Verhaftung, die frühmorgens 5.00 Uhr durch brutale Schläge der Stasi gegen die Haustür eingeleitet wurde. Die daran anschließende Haussuchung blieb ohne Ergebnis, war jedoch durch die Art der Durchführung ein schwerer Schock für meine damals schwangere Frau und unseren zweijährigen Sohn. Nach mehrmonatiger U-Haft kam es am 3. März 1953 zum Prozess in Chemnitz, bei dem Walter Härtig dann zu 10 Jahren Zuchthaus
verurteilt wurde. Bei jenem Prozess wurden fünf weitere Zeugen
Jehovas zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Dies waren:
Die Urteilsgründe waren Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen, Kriegshetze und Verbreitung friedensgefährdender Gerüchte. Das wären Verbrechen nach Artikel 6 der Verfassung der DDR und nach Kontrollratsdirektive 38. Walter Härtig erinnert sich an seine Haftzeit im Zuchthaus Zwickau. Er sagte: Walter Härtig blieb stets standhaft und loyal seinem Gott Jehova verbunden. Er ist seit 1993 verwitwet und heute mit Jehovas Zeugen der örtlichen Gemeinde in Medebach im Sauerland verbunden. Quelle: Regionaler Informationsdienst der Zeugen Jehovas in Sachsen; |
|
START
| FORSCHUNG | MEDIEN
| EVENTS | INFOS |