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Der Zeuge
Am 15. September 1939 wurde um 17 Uhr auf dem Appellplatz des KZ
Sachsenhausen ein Mikrofon an die Großlautsprecher angeschlossen. Ein
Schießstand wird errichtet, eine Kiste aufgestellt. Eine Stunde früher als
sonst kehren die Arbeitskommandos zurück. Nach dem Appell spricht Kommandant
Baranowski: "Ich habe den Häftling Dickmann vor einer Stunde davon
unterrichtet, dass sein elendes Leben um sechs Uhr ausgelöscht wird."
Seine Worte sind bis nach Oranienburg zu hören. Das Protokoll wird verlesen:
Der Delinquent habe gesagt, er unterschreibe seinen Wehrpass nicht, weil er
sein Leben Gott hingegeben habe. Die SS-Schützen zögern, weil der
29-Jährige sie anschaut. Er muss sich zum Pfahl drehen. Die Salve trifft, er
fällt nach vorn. Rudolf Höß, der spätere Kommandant von Auschwitz, tritt
neben ihn, schießt mit der Pistole in seine Schläfe, Blut überläuft das
Gesicht. Ein SS-Mann nimmt dem Toten die Handschellen ab. Am 16. 9. wird die
erste öffentliche Hinrichtung eines Kriegsdienstverweigerers, von Heinrich
Himmler exemplarisch angeordnet, mehrfach im Radio gemeldet. In deutschen
Zeitungen erscheint eine Mitteilung des Reichsführers SS zur Erschießung des
"Volksschädlings", der sich aus fanatischen Glaubensgründen
geweigert habe, "seine Pflicht als Soldat zu erfüllen". Bereits am
17. 9. steht in der New York Times, der "erste Verweigerer aus
Gewissensgründen" sei ein Zeuge Jehovas gewesen.
Die Ermordung des Verweigerers wirkt aus bundesrepublikanischer Perspektive
wie ein fernes Schauerstück. Das Grundrecht, den Waffendienst abzulehnen,
gehört zu unseren ersten Bürgerrechten. Die Bundeswehr propagiert nicht
blinden Gehorsam, sondern den Gewissensprimat der "Inneren
Führung". Wer sich als Soldat weigerte, zum Beispiel gegen Serbien zu
kämpfen, würde dadurch nicht vogelfrei. Dennoch steht die offizielle
Bereitschaft des Militärs, individuelle Gewissen zu achten, im Kontrast zur
praktischen Anforderung der Schlagkraft: Apparate müssen vor allem
funktionieren. Dass dieser Staat sich weiterhin schwer damit tut, Deserteure
des verbrecherischen Weltkriegs zu rehabilitieren, verwundert kaum; das
entsprechende Gesetz von 1997 war ein Kompromiss, schloss Vorbehalte aufgrund
kombinierter Unehrenhaftigkeit (Diebstahl und Fahnenflucht) ein, regelte
Entschädigungen nicht; Gegenstimmen im Parlament folgten auch dem Wunsch, die
"Würde des deutschen Soldaten" zu schützen. Im Berliner
Bendler-Block, den demnächst der Verteidigungsminister bezieht, ehrt man die
Hitler-Attentäter des 20. Juli, fahnentreue Offiziere; eine Ehrung der
Deserteure darf die Armee sich nicht leisten. Für jeden Apparat und den
Korpsgeist, seine corporate identity, bleibt die demokratische Utopie des
eigenständigen Individuums ein Risiko. Insofern war der Sägewerksarbeiter
und Hobby-Fußballer August Dickmann aus Dinslaken, dem seine Frau mit der
Post verhängnisvollerweise den Wehrpass ins KZ nachschickte, ein
gefährlicher Mann. Er hatte eine andere Instanz. Wer seine Überzeugung oder
nur sein Leben mehr liebt als er sich fürchtet vor Gruppendruck, Feldpolizei
und Kriegsgericht, den kann der Apparat nur schlecht oder gar nicht
gebrauchen: so jedenfalls war das im XX. Saeculum, der Ära totalitärer
Systeme. Wie aber soll der Einzelne in den heraufziehenden Verteilungskämpfen
des XXI. Jahrhunderts seinen Gewissensluxus behaupten - gegen den Anspruch der
großen, auf Reibungslosigkeit eingestellten Apparate?
Gewissen ist kein Habitus, sondern der Kern der Identität und deshalb,
vielleicht, das Glück im Unglück. Morgen wird in der Gedenkstätte
Sachsenhausen eine Tafel eingeweiht, die an einen einfachen Mann erinnert,
einen Verweigerer, der bis zum Tod (nicht nur Intellektuellen dürfte das
aufstoßen) den strengen Sektenlehren der Zeugen Jehovas folgte. Ein Zeuge,
gleichwohl - gegen das totalitäre Jahrhundert. Der Held einer andern Instanz.
(Thomas Lackmann) |
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